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Milch Direktvermarktung

Agrar.Projekt.Verein / Bernhard Bergmann

Jede:r Landwirt:in darf die am Betrieb hergestellte Milch entweder als „eingetragener“ oder als „zugelassener“ Lebensmittelunternehmer vermarkten bzw. dürfen Milcherzeugnisse aus selbst produzierte Milch hergestellt und vermarkten werden.

Mit der LFBIS-Nummer ist jeder Landwirt automatisch als Lebensmittelunternehmer eingetragen (= registriert).
Eine Zulassung als Lebensmittelunternehmer ist notwendig, wenn pasteurisierte Trinkmilch, nichtfermentierte Flüssigmilcherzeugnisse (Kakao, Vanillemilch etc.) oder Eis aus Rohmilch hergestellt werden oder wenn Milch und Milcherzeugnisse an den Großhandel oder ins Ausland vermarktet werden bzw. wenn Milch für die Verarbeitung zugekauft wird.

Für eine Neu-Zulassung ist ein Antrag bei der Behörde zu stellen, wobei dazu die „Einreichunterlage als Milchverarbeitungsbetrieb“ verwendet werden kann.

Direktverkäufer, die jährlich mindestens 25.000 kg rohe Kuhmilch für die Direktvermarktung einsetzen, haben jährlich spätestens bis Ende Februar über das abgelaufene Kalenderjahr, die für die Direktvermarktung eingesetzte Menge, sowie die daraus hergestellten Produkte, untergliedert in Konsummilch, Butter, Bergkäse und Emmentaler sowie sonstiger Käse und sonstige Milchprodukte, angegeben in Kilogramm, an die AMA zu melden.

Informationen hierzu finden Sie unter Info zur Meldepflicht des Direktverkaufs von Milch und Milchprodukten | AMA - AgrarMarkt Austria


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